AGB

Der Rechtsanwalt Dr. Fischer, Mozartstr. 12 in 87435 Kempten
nimmt Aufträge grundsätzlich nur an, unter Einbeziehung der nachfolgenden

Allgemeinen Mandatsbedingungen

  1. Rechtsanwalt Dr. Fischer bildet mit den Rechtsanwälten Fuchsberger und Hoch eine Bürogemeinschaft und keine Sozietät.

  2. Geltung des RVG / Gebühr nach Gegenstandswert:

    Die Vergütung des Rechtsanwaltes bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und wird abhängig vom Gegenstandswert der Angelegenheit abgerechnet, sofern keine gesonderte schriftliche Vergütungsvereinbarung mit dem Auftraggeber getroffen wurde.

  3. Kosten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten

    In Arbeitsgerichtsverfahren des ersten Rechtszuges besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten. Der Auftraggeber muss daher auch im Falle des Obsiegens diese Kosten tragen. Das gleiche gilt für die Kosten, die durch vorbereitende Tätigkeit der Rechtsanwälte entstanden sind und zwar auch dann, wenn es nicht zu einem Rechtsstreit kommt.

  4. Zusätzliche Pauschale für Kopierkosten

    Abweichend von Nr. 7000 VV RVG wird vereinbart, dass für Anfertigung der zur sachgemäßen Bearbeitung des Mandats erforderlichen Fotokopien ohne Einzelnachweis vom Auftraggeber pauschal 10,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer erstattet werden. Über eine Anzahl von 20 Fotokopien hinaus erfolgt die Erstattung nach den gesetzlichen Vorschriften. Es wird darauf hingewiesen, dass die hier vereinbarte Regelung sich unter Umständen nicht mit der Regelung der Erstattung der Fotokopierkosten vom Prozessgegner nach § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) deckt.

  5. Besondere Regelungen zur Datenübermittlung und Korrespondenz per E-Mail

    RA Dr. Fischer verwendet eine SSL Verschlüsselung für Emails.

    Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass in sämtlichen bearbeitenden Angelegenheiten – soweit der Auftraggeber im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich ein Abweichen von dieser Regelung wünscht – Dokumente und Daten auch per unverschlüsselter E-Mail im Internet versendet werden können.

    Dem Auftraggeber ist bekannt, dass mit der Datenübertragung per E-Mail erhebliche Sicherheitsrisiken (z. B. Bekanntwerden der Daten durch Zugriff Dritter, Datenverlust, Virenübertragung, Übersendungsfehler, Übersendungsausfall etc.) verbunden sein können.

    Für den E-Mail-Verkehr zwischen Auftraggeber und den beauftragten Rechtsanwälten oder mit Dritten im Rahmen der erteilten Aufträge wird den Rechtsanwälten hiermit unter Inkaufnahme der oben aufgeführten Gefahren ausdrücklich erlaubt, Daten per E-Mail zu versenden.

    Da E-Mails bei der Übertragung einem Zugriff durch Dritte unterliegen können, werden die Rechtsanwälte insofern von der anwaltlichen Schweigepflicht entbunden. Der Versender einer E-Mail übernimmt das Zustellungs- und Kenntnisnahmerisiko.

    Gegenüber den Rechtsanwälten abgegebene Willenserklärungen des Auftraggebers (z. B. Anweisungen) sind nur verbindlich, wenn sie in Schriftform abgegeben wurden, die gem. § 2 Abs. 1 SigG mit einem Signatur-schlüssel-Zertifikat einer Zertifizierungsstelle oder der Re-gulierungsbehörde gem. §§ 3 SigG, 66 TKG versehen ist.

    Auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die sich gegenüber den Rechtsanwälten aus der Nutzung des E-Mail-Versandes unmittelbar oder mittelbar aus einem Ausfall der E-Mail-Nutzungsmöglichkeit ergeben, wird seitens des Auftraggebers ausdrücklich verzichtet.

    Die Zustimmung zu Ziffer 5. der Mandatsbedingungen kann separat, jedoch nur schriftlich und für die Zukunft widerrufen werden.

  6. Haftung

    RA Dr. Fischer übernimmt nur die Haftung für eigene Mandate. Eine Mit-)Haftung für Mandate der RAe Fuchsberger und Hoch ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung für fahrlässig verursachte Schäden wird auf einen Höchstbetrag von eine Million Euro beschränkt. Wenn eine höhere Haftungssumme gewünscht wird, so kann auf schriftliche Weisung des Auftraggebers und auf dessen Kosten eine Einzelhaftpflichtversicherung mit der gewünschten Haftungssumme abgeschlossen werden. Die Korrespondenzsprache ist Deutsch. Die Haftung des Rechtsanwaltes oder seiner Erfüllungsgehilfen für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen.

    Keinerlei Haftung übernimmt der Rechtsanwalt bei der Anwendung ausländischen Rechts sowie für nicht in deutscher Sprache abgefasste Texte und für mündliche Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung sowie für telefonische Auskünfte, sofern diese nicht schriftlich bestätigt werden.

    Von vorstehenden Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen bleibt eine weitergehende gesetzliche Haftung des beauftragten Rechtsanwalts oder seiner Erfüllungsgehilfen für Schadensersatzansprüche im Sinne von § 309 Nr. 7 Buchstabe a und b BGB unberührt. Soweit nicht nach dem Gesetz eine kürzere Verjährungsfrist gilt, verjähren Haftpflichtansprüche des Auftraggebers gegen den beauftragten Rechtsanwalt spätestens drei Jahre nach Beendigung des Mandats.

  7. Abtretung von Ansprüchen

    Ansprüche des Auftraggebers jedweder Art gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder anderen Dritten, sind mit einer Auftragserteilung in Höhe der jeweils offenen Forderungen der Rechtsanwälte aus allen Mandatsverhältnissen mit dem Auftraggeber, an den Rechtsanwalt abgetreten. Der beauftragte Rechtsanwalt nimmt die Abtretung mit Mandatsübernahme an und ist berechtigt, die Abtretung zahlungspflichtigen Dritten bekanntzugeben.

  8. Aufbewahrungspflicht von Dokumenten

    Drei Jahre nach Mandatsbeendigung erlischt die Verpflichtung des beauftragten Anwalts zur Aufbewahrung und Herausgabe der Handakten.

  9. Gesonderte Beauftragung zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen

    Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist der beauftragte Anwalt nur verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten schriftlichen Auftrag erhalten und angenommen hat – oder die Rechtsanwälte einen mündlich erhaltenen Auftrag schriftlich bestätigt haben.

  10. Sachbearbeitung durch einen Sozius bzw. angestellten Anwalt der Kanzlei

    Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Sachbearbeitung auf einen Sozius bzw. angestellten Anwalt der Kanzlei oder bei auswärtigen Terminen auf einen Unterbevollmächtigten übertragen werden kann.

  11. Keine steuerrechtliche Beratung

    Die Rechtsanwälte führen keine steuerrechtliche Beratung durch.

  12. Elektronische Datenspeicherung und -weitergabe

    Der beauftragte Rechtsanwalt darf persönliche Daten im Rahmen des Mandats unter Beachtung der DSGVO elektronisch speichern und wenn erforderlich, an andere zur Berufsverschwiegenheit Verpflichtete weitergeben.

  13. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Salvatorische Klausel

    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kempten/Allgäu. Für das Mandatsverhältnis gilt nur Deutsches Recht. Die Unwirksamkeit des Teils dieser Mandatsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.



Die vorstehenden Allgenmeinen Mandatsbedingungen werden Vertragsbestandteil jedes erteilten Mandats zwischen Auftraggeber(n) und RA Dr. Fischer.